Bahnsteig-Zubehör von Weinert Modellbau

, von Friedhelm Weidelich (Kommentare: 2)

tl_files/bilder/Weinert/Weinert2912-Doppelbank.jpgEin einziges Pressebild mit Spur-1-Modellen hat Weinert Modellbau für die Fachpresse online gestellt. Es zeigt, wohin die Reise geht.

tl_files/bilder/Weinert/Weinert32204-Lampe-re.jpg30 Jahre ist Weinert Modellbau bereits auf dem Markt. Vor etwa 25 Jahren habe ich eine V 20 in H0 und einen H0e-Triebwagen gebaut und im Eisenbahn-Magazin vorgestellt. Die Bausätze machten Freude. Detailversessenheit und Präzision waren schon immer das Markenzeichen von Weinert.

So ein Ansatz passt bestens zur Spur 1, und so ist es erfreulich, dass Weinert zur Spielwarenmesse nächste Woche mit Modellen im Maßstab 1:32 kommt. Es geht zwar "nur" um Zubehör, doch in dieser Hinsicht ist noch viel zu tun. Wer hier mit angemessenen Preisen und Qualität kommt, hat Chancen – Lieferfähigkeit vorausgesetzt. Denn Zubehör kauft man nicht auf Vorrat. Man möchte aber auch nicht fünf Jahre auf eine Lieferung warten oder von den Launen eines begnadeten Küchentischkünstlers abhängig sein, wenn der Wunsch nach einem Ausstattungsteil aufkommt.

Auf Lieferfähigkeit darf man bei Weinert hoffen und auch auf eine nachvollziehbare Informationspolitik. Und auf Bausätze, die durchdacht und auch von Laien montierbar sind.

Das Startsortiment beschränkt sich auf Bahnsteigzubehör, für das immer Platz ist: Gepäckkarren und ein Zeitungswagen für die Epochen II und III, Papierkörbe und eine Bahnhofslampe mit Holzmast, die nicht nur ländliche Bahnsteige beleuchten könnte.

Die Doppelbank oben ist bereits im Maßstab 1:32 und verspricht hohe Qualität. Zwei Bänke werden 33,50 € kosten. Lampe (29,90 €) und Zeitungswagen sind noch H0-Modelle, eventuell sind nächste Woche in Nürnberg weitere Spur-1-Modelle zu sehen und zu fotografieren.

tl_files/bilder/Weinert/Weinert3261-Zeitungswagen-2.jpgWeinert bietet auch dekorative und schlichte Geländer für Brücken und Uferzonen an. Außerdem Hemmschuhe und Hemmschuhständer. Interessant sind auch die einfachen und doppelten Telegrafenmasten.

Mehr, sobald ich Muster, Fotos und weitere Informationen habe.

Fotos: Weinert

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Kommentar von Waldmeier Bruno |

Hallo Herr Weidelich

Die einen lesen tagtäglich ihre Tageszeitung. Das habe ich längst aufgegeben, stattdessen geniesse ich tagtäglich Ihre news auf "spur1info"...

Mit dem Weinert-Artikel haben Sie den Nagel wieder mal mehr auf den Kopf getroffen; von wegen "der begnadeten Küchentischkünstler"... (Herrn B..... erreicht man nicht via Mail, er gäbe seine Mailadresse ausschliesslich nur seinen besten Freunden bekannt. Eine echte Website hat dieser Nürnberger Unternehmer auch keine. Erreichen kann man ihn nur in Sinsheim zwischen seinen zwei Frauen und dann sind die Filet-Stücke bereits ausverkauft)...

Herr Weidelich, ich freue mich auf Ihre Beiträge und Bilder aus Nürnberg - bin sehr gespannt.
Freundliche Grüsse aus CH
Bruno Waldmeier

Kommentar von Dr. Holger Stadie |

Betreff Kommentar von Bruno Waldmeier:
Sehr geehrter Herr Weidelich,
ich weiß zwar nicht, was die Bemerkung zum Nicht-mehr-Lesen Ihrer Tageszeitung soll, interessant ist aber die Bemerkung zu einem Nürnberger Unternehmer B. Ich bin sehr erfreut, dass Sie, anders als z.B. der 012-Express, auch Kritik an Herstellern und Zubehörlieferanten "abdrucken". Deshalb möchte ich zu diesem B. aus Nürnberg folgende Information hinzufügen: Ich hatte kürzlich bei diesem einige Kleinteile bestellt und bekam dafür an Versand- und Versicherungskosten inkl. USt. doch tatsächlich 16 € berechnet. Es kam dann ein dünnwandiger Kekskarton per Hermes an (Porto inkl. Versicherung waren, wenn ich es recht erinnere, 4,10 €), welcher leicht gestaucht war, so dass ein Teil beschädigt war. Ich schrieb dem B. daraufhin einen deutlichen Brief und trat zugleich vom Kaufvertrag zurück. Die Antwort, die auch von Form und Stil her für sich sprach, lautete sinngemäß, dass die Versandkosten sich aus seinen Geschäftsbedingungen ergäben und auch eine Rücktritt darin nicht vorgesehen sei, er aber "ausnahmsweise" die Rückgabe anerkenne. Dem Herrn B. ist offensichtlich nicht bekannt, dass nach dem BGB seit ca. 15 Jahren bei Verbraucherverträgen ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.

Übrigens gefällt mir Ihr "spur1info" auch inhaltlich sehr gut.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Holger Stadie